- Feste, steigende Zinsen
- flexible Verfügbarkeit nach zwei Jahren
Steigende Zinsen mit WachstumsGeld
Lassen Sie Ihr Geld wachsen
Mit WachstumsGeld legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. WachstumsGeld bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen. Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 21 Monaten können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten über Ihr Geld verfügen.
Wachstumsgeld im Überblick
So funktioniert WachstumsGeld
Legen Sie Ihr Geld als WachstumsGeld an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.
Flexible Verfügbarkeit
Sie können während der Laufzeit – nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 21 Monaten – jederzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Entscheiden Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.*²

Konditionen
Laufzeit | Zinssatz p.a. |
---|---|
im 1. Jahr | 2,20 % |
im 2. Jahr | 2,30 % |
im 3. Jahr | 2,50 % |
im 4. Jahr | 2,70 % |
im 5. Jahr | 3,50 % |
Unser WachstumsGeld-Angebot gilt für Anlagebeträge zwischen 2.500 Euro und 250.000 Euro.
*Jährlich steigende Zinsstaffel: 1. Jahr 2,20 %, 2. Jahr 2,30 %, 3. Jahr 2,50 %, 4. Jahr 2,70 %, 5. Jahr 3,50 %. Bei einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren beträgt der Durchschnittszins 2,63 % p.a.. Maximale Laufzeit 5 Jahre,
*²Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, führt dies zur Beendigung der Sonderzinsvereinbarung. Teilkündigungen sind nicht möglich.
Noch Fragen?
Wir sind gern für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben. Vereinbaren Sie direkt einen Termin oder rufen Sie uns an.
Häufige Fragen zum WachstumsGeld
Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Über diese Summe können Sie unter Einhaltung der Mindestanlagedauer und der Kündigungsfrist als Ganzes verfügen. Teilverfügungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Sie können Ihr Geld bis zu fünf Jahre in WachstumsGeld anlegen.
Die Zinsen werdem jährlich zum Ablauf der Zinsstaffel gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt auf ein vom WachstumsGeld abweichendes Referenzkonto. Als Referenzkonto kann ein ein Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonto bei der Oldenburger Volksbank festgelegt werden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Oldenburger Volksbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Oldenburger Volksbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.