Für die Einrichtung einer Betreuung, vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein persönliches Gespräch in einer unserer Filialen.
Welche Unterlagen werden für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung benötigt?
- Gültiger Personalausweis des Betreuers / der Betreuerin im Original
- Gültiger Personalausweises der betreuten Person im Original
- Betreuerausweis im Original. Sollte Ihnen dieser noch nicht vorliegen, reicht zunächst die Kopie des Gerichtsbeschlusses aus. Der Betreuerausweis ist dann jedoch zeitnah im Original vorzulegen.
- Ärztliches Attest - sofern eine offensichtliche Geschäftsunfähigkeit des Betreuten vorliegt.