Die von dem Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 6. Januar 2026 bis zum 3. Februar 2026 in den Geschäftsräumen unserer Bank einschließlich aller Filialen während der Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus.
Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, also spätestens bis zum 20. Januar 2026, bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 259 wählbare Vertreterinnen und Vertreter und mindestens fünf wählbare Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung).
Der Wahlausschuss der
Oldenburger Volksbank eG