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Ein Mann sitzt mit einem Laptop auf dem Schoß auf einem Sessel

Mehr Sicherheit im OnlineBanking durch die Browsererkennung

Ihre Sicherheit im OnlineBanking liegt uns am Herzen! Deshalb führen wir am 9. März 2026 eine zusätzliche Schutzmaßnahme ein: die Browsererkennung.

Was bedeutet das für Sie?

Künftig müssen Sie Ihre Anmeldung im OnlineBanking mit einer TAN bestätigen. Um diesen Schritt jedoch nicht bei jeder Anmeldung wiederholen zu müssen, können Sie Ihren Internetbrowser (zum Beispiel Firefox, Chrome oder Edge) als vertrauenswürdig kennzeichnen. Dies bietet zusätzlichen Schutz vor Betrügern.

So kennzeichnen Sie Ihren Browser als vertrauenwürdig

  1. Wenn Sie sich zum ersten Mal mit einem neuen Browser im OnlineBanking anmelden, erscheint nach der Eingabe Ihrer Anmeldedaten die Frage, ob Sie diesem Browser vertrauen möchten.
  2. Wählen Sie „Ja, diesem Browser vertrauen“, speichern Sie diese Entscheidung als Cookie auf Ihrem Gerät. Die Bestätigung erfolgt über  eine TAN, die Sie mit Hilfe von Sm@rt‑TAN plus (TAN‑Generator) oder über Ihre Freigabe‑App VR SecureGo plus.
  3. Beim nächsten Anmelden erkennt das System dieses Cookie automatisch. Sie können sich dann direkt anmelden – ohne eine erneute Freigabe. Das macht Ihre Nutzung einfacher und sorgt für mehr Sicherheit.

Häufige Fragen

Warum muss ich trotz aktivierter Browsererkennung jedes Mal erneut eine TAN eingeben?

Es kann vorkommen, dass bei jeder Anmeldung eine zusätzliche TAN erforderlich ist. Dies kann unter anderem in folgenden Situationen auftreten:

  • Browser-Einstellungen:
    Wenn Ihr Browser so konfiguriert ist, dass alle Cookies beim Schließen automatisch gelöscht werden, muss die Anmeldung möglicherweise jedes Mal neu bestätigt werden. 

  • Privater Surfmodus:
    Die Nutzung des privaten bzw. Inkognito-Modus führt dazu, dass keine dauerhaften Cookies gespeichert werden. Dadurch kann bei jeder Anmeldung erneut eine 2-Faktor-Authentifizierung notwendig sein.

  • Software, Firewalls oder Browser-Plugins:
    Bestimmte Programme, Firewalls oder Browser-Erweiterungen können wichtige Funktionen blockieren, sodass das System Ihre Anmeldung nicht dauerhaft erkennen kann. In diesen Fällen kann bei jedem Login eine zusätzliche Authentifizierung erforderlich sein.

  • Virenscanner:
    Einige Virenscanner benötigen spezielle Ausnahmen, um das Online-Banking nicht einzuschränken. Fehlen diese, kann bei jeder Anmeldung eine erneute TAN-Abfrage ausgelöst werden.

Hinweis:
Unabhängig von den oben genannten Faktoren ist gemäß der EU‑Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) alle 90 Tage eine einmalige TAN-Eingabe verpflichtend. Diese Sicherheitsanforderung gilt unabhängig von der Browsererkennung.

Warum wurde die Browsererkennung eingeführt und welche Vorteile hat sie?

Die Browsererkennung wurde eingeführt, um es zu erschweren, dass sich unbekannte oder fremde Browser im OnlineBanking anmelden. Ihr Sicherheitsverfahren schützt Sie dabei: Das System erkennt Ihren vertrauten Browser und Ihr Gerät, was Ihnen zusätzliche Sicherheit und Komfort bietet.

Hinweis: Bestätigen Sie keine Push‑Benachrichtigungen der VR SecureGo plus App, wenn Sie sich nicht selbst angemeldet haben und lassen Sie sich auch telefonisch nicht zur Freigabe verleiten. Betrüger könnten Sie täuschen.

Was passiert, wenn ich mich über einen anderen Browser einlogge?

Wenn Sie sich über einen anderen Browser anmelden, müssen Sie sich zusätzlich authentifizieren. Dies kann über die VR SecureGo plus App oder mit dem TAN‑Generator Sm@rt‑TAN plus erfolgen.

In meinem Browser ist festgelegt, dass Cookies nach dem Beenden automatisch gelöscht werden. Können hierfür Ausnahmen eingerichtet werden?

Ja. Sie können Ausnahmen festlegen, damit bestimmte Cookies erhalten bleiben, obwohl Ihr Browser zum Ende der Sitzung automatische Löschungen durchführt. Dadurch bleibt auch die Browsererkennung aktiv. Weitere Informationen erhalten Sie beim Hersteller Ihres Webbrowsers.

Kann ich das Cookie auch wieder löschen oder in einem anderen Browser setzen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie die Browsererkennung nicht mehr nutzen möchten, können Sie die Cookies einfach aus Ihrem Browser löschen.

Wenn Sie OnlineBanking über mehrere Geräte oder Browser nutzen, werden Sie im Anmeldevorgang bei jedem neuen Browser und Gerät zusätzlich nach einer TAN gefragt. Mit der TAN-Bestätigung können Sie auch diesem Browser vertrauen und ein Cookie setzen. Das ist auch dann sinnvoll, wenn Sie Online‑Banking auf mehreren Computern oder Tablets nutzen oder wenn Ihr Gerät häufig gewechselt wird – besonders bei öffentlichen Geräten oder in geteilten Umgebungen.

Wieso muss der Login in der Banking‑App nicht mit dem Sicherheitsverfahren bestätigt werden – wie bei der Browsererkennung?

Bei der Einrichtung der VR Banking App registrieren Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (NetKey und PIN) und einer Freigabe über Ihr persönliches Sicherheitsverfahren (SecureGo plus oder Sm@rt‑TAN). Ihr mobiles Gerät wird dabei eindeutig zugeordnet; es kann nicht ohne Weiteres übertragen oder manipuliert werden.

Zusätzlich hinterlegen Sie ein App‑Passwort oder aktivieren die biometrische Anmeldung wie Face‑ oder Touch‑ID. Dadurch ist auch die Login‑Freigabe in der App genauso sicher wie die Browsererkennung.

>> erfahren Sie mehr zur VR Banking App