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Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit dem GeschäftsKonto Ihrer Oldenburger Volksbank eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

Jetzt Konto zusammenstellen

    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    Zwei junge Frauen stehen in einer Werkstatt und schauen gemeinsam auf ein Notebook

    OnlineBanking

    OnlineBanking, das genau auf Ihren geschäftlichen Bedarf zugeschnitten ist.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann lohnt sich ein Buchungs-Paket für mich?

    Das Buchungs-Paket 66 rechnet sich ab 167 beleglosen Buchungen im Monat, das Buchungs-Paket 33 sogar bereits ab 84 beleglosen Buchungen.

    Kann ich Buchungs-Pakete jederzeit hinzufügen oder abwählen?

    Ihre individuellen Anforderungen an das Geschäftskonto können sich verändern. Entsprechend flexibel können Sie Leistungspakete neu zusammenstellen.

    Welche Vorteile habe ich bei der Akzeptanz von Kartenzahlungen?

    Wenn Sie ein Kartenterminal der Oldenburger Volksbank nutzen, profitieren Sie von besonders günstigen Buchungs- und Arbeitskosten für Gutschriften aus Kartenzahlungen. Statt 0,12 € werden nur 0,05 € berechnet – unabhängig davon, ob Sie ein Geschäftskonto mit oder ohne Buchungspaket nutzen. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für ein Kartenterminal. Vereinbaren Sie direkt einen Termin.

    Wie kann ich meinen Zahlungsverkehr weiter optimieren?

    Bei uns immer inklusive: eine individuelle Zahlungsverkehrsberatung durch unser Expertenteam. Gemeinsam analysieren wir Ihren Zahlungsverkehr und geben Ihnen wichtige Tipps, wie Sie Ihren Zahlungsverkehr optimieren und Kosten sparen können. Vereinbaren Sie gern direkt einen Beratungstermin.

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre Oldenburger Volksbank eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre Oldenburger Volksbank eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

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